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Einfuhrvoraussetzungen für Holzprodukte in die Schweiz
Ab dem 1. Januar 2022 ist es in der Schweiz verboten, illegal geschlagenes Holz und die daraus gefertigten Produkte in Verkehr zu bringen. Es tritt eine neue Holzhandelsverordnung (HHV) in Kraft, die die Marktakteure verpflichtet, Sorgfaltspflichten einzuhalten und die Risiken für illegales Holz zu minimieren.
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Häufig gestellte Fragen
Newsletter „Legaler Holzhandel Schweiz“