
Die Verordnung über entwaldungsfreie Erzeugnisse ist eine EU-Vorschrift, mit der sichergestellt werden soll, dass die Produkte, die die EU-Bürger konsumieren, nicht zur weltweiten Entwaldung oder Waldschädigung beitragen.
Auf Grund zahlreicher Anfragen hat sich der Fachverband der Holzindustrie darum bemüht eine Antwortschreibe auf EUDR-Anfragen zu verfassen.
Der Fachverband der Holzindustrie Österreichs stellt fest: Die EUDR ist derzeit noch nicht anzuwenden. Da notwendige Referenznummern seitens unserer Rohstoff- und Vorlieferanten noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen, ist eine EUDR-konforme Lieferkette gar nicht möglich. EUDR-konforme Produkte sind daher auch noch nicht flächendeckend darstellbar. Aufgrund des Vorschlags der Kommission vom 21. Oktober und des noch offenen Gesetzgebungsprozesses auf EU-Ebene sowie des in Österreich ausstehenden Umsetzungsgesetzes ist derzeit nicht absehbar, welche Rechtslage ab dem Jahreswechsel 2025/26 gilt. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht könnte zum gegebenen Zeitpunkt eine Bevorzugung oder Benachteiligung von Marktteilnehmern ohne sichere Rechtsgrundlage im Einzelfall als bedenklich einzustufen sein.



